Psychotherapeut*innen in Ausbildung unter Supervision sind vergleichbar mit selbständig berufsberechtigten Psychotherapeut*innen, die psychotherapeutische Leistungen eigenständig unter engmaschiger fachlicher Lehrsupervision erbringen müssen und daher auch dürfen. Mehr dazu erfahren Sie in dieser Informationbroschüre des Bundesministeriums für Gesundheit. Psychotherapeut*innen sind gemäß § 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Dies stellt die Basis in der Therapie dar.
Der Personzentrierte Ansatz, der auf den amerikanischen Psychologen Carl R. Rogers zurückzuführen ist, geht davon aus, dass sich der Mensch in einem ständigen Veränderungsprozess befindet und dabei die Fähigkeit besitzt, sich konstruktiv zu entwickeln und eigenverantwortlich zu entscheiden.
Die Personzentrierte Psychotherapie ist eine psychotherapeutische Richtung die auch unter den Bezeichnungen Klientenzentrierte Psychotherapie oder Gesprächspsychotherapie bekannt ist.
"Mit ihrer humanistischen Ausrichtung setzt Personzentrierte Psychotherapie auf die Ressourcen und kreativen Möglichkeiten jedes Menschen, sich zu entfalten und mit Problemen umzugehen. Im Dialog mit der Therapeutin bzw. dem Therapeuten sollen Menschen Vertrauen in den eigenen Wert, die eigenen Wahrnehmungen und Gefühle gewinnen – so kann ein bewusster, flexibler und realistischer Umgang mit sich selbst und anderen entstehen" (www.ögwg.at).
Hier spielen die Grundhaltungen des/der Therapeuten*in eine wesentliche Rolle nämlich: Empathie, Kongruenz (oder auch die authentische Kommunikation) und die bedingungslose positive Wertschätzung.
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